Die Anforderungen, die von Seiten des Gesetzgebers und Trägern der Unfallversicherung an den Arbeitgeber bzw. Betreiber gestellt werden, nehmen immer weiter zu. Insbesondere die Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter über Gefährdungen sowie über Maßnahmen zu Ihrer Abwendung hat spätestens seit November 2012 mit der Einführung der ASR 2.2 an Relevanz gewonnen.
Fast alle Betriebe sind brandschutztechnisch gut ausgestattet und haben für diese Ausstattung viel Geld investiert. Das hilft jedoch nur wenig, wenn Mitarbeiter/-innen nicht wissen, wie ein Brand verhindert werden kann und welche Maßnahmen bei einem Brandausbruch zu treffen sind. Wissen Sie, wie ein Handfeuerlöscher richtig eingesetzt wird? Wo befindet sich Ihr Sammelpunkt?
Wenn beispielsweise Brand- und Rauchschutztüren verkeilt werden, wird im Schadensfall die Versicherung den Schaden nicht in voller Höhe regulieren. Schlimmer noch: Zigarettenkippen landen im Papierkorb und das Bewusstsein für die Folgen eines Brandes fehlt komplett!
Bei einem Brand entstehen den Unternehmen regelmäßig hohe Sachschäden, oft werden sogar Menschenleben gefährdet. Produktionsausfall führt zu Auftragsverlust, Kunden/-innen wandern ab und manchem Unternehmen bleibt nur noch die Schließung und Entlassung der Mitarbeiter/-innen.
Hier helfen nur fachkundige Aufklärung und Unterweisung, damit Sie im Gefahrenfall richtig handeln und im Alltag sich auf den eigentlichen Sinn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit konzentrieren können! Wir möchten an dieser Stelle detailliert über die von uns angebotenen Schulungen und Ausbildungen informieren.
Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter
Auszug aus der ASR 2.2, Ausgabe: Mai 2018, Punkt 7.1:
„Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren. Hinweis: Informationen zur Evakuierung von Gebäuden sind in der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ enthalten.
Auszug aus der ASR 2.2, Ausgabe: Mai 2018, Punkt 7.2:
Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen
– vor Aufnahme der Beschäftigung,
– bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
– danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.“
Hierbei handelt es sich im Verhältnis zum Aufwand um die einfachste Schulung die wir anbieten können, jedoch ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin zu unterweisen. Hier ist die theoretische Ausbildung ausreichend, jedoch empfehlen wir die praktische Ausbildung der Mitarbeiter mit durchzuführen.
Im theoretischen Teil unserer Ausbildung werden wesentliche Sachverhalte vermittelt:
Folgende wesentliche Leistungen sind im praktischen Teil berücksichtigt:
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Nach ASR 2.2, Ausgabe Mai 2018, Punkt 7.3 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten durch Unterweisung und Übung (Praxis) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Im Gegensatz zur Brandschutzunterweisung, wo wir die Löschübung, also den praktischen Teil, empfohlen haben, ist diese für die fachkundige Unterweisung bzw. Ausbildung von Brandschutzhelfern obligatorisch.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR gibt an, dass ein Anteil von 5% der Beschäftigten in der Regel ausreichend ist. Hier ist aber zu beachten, dass bspw. in Urlaubszeiten, Ausfall durch Krankheit, Schichtdienst, Arbeitnehmerüberlassung etc. die Sollstärke von Brandschutzhelfern nicht unterschritten wird.
Zudem können betriebsspezifische Besonderheiten eine höhere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich machen. Dies trifft unter anderem auf Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Demenz (Alten- und Pflegeeinrichtungen), großer räumlicher Ausdehnung oder z.B. auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt:
Theorie
1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
Praxis
Die theoretische Schulung benötigt mindestens 90 Minuten. Für die Praxis sollte jeder Teilnehmer ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind hier 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend. Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
Die DGUV konforme Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert ca. 3-4 Stunden. Wir bieten diese für Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmern in unseren Räumlichkeiten für 1090,-€ netto an.
Für einzelne Teilnehmer und kleine Gruppen können wir Ihnen Sammel-Schulungstermine in unseren Räumlichkeiten für 109,-€ netto pro Person anbieten. Melden Sie sich einfach bei uns! Wir kontaktieren Sie, sobald uns genügend Anfragen vorliegen.
Sollten Sie sowohl die Räumlichkeiten für den theoretischen Teil, als auch eine Aufstellfläche für den Firetrainer für die praktische Löschübung zur Verfügung stellen können, bieten wir Ihnen alternativ an, ein Seminar mit bis zu 15 Teilnehmern für 1250,-€ netto bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Bei größeren Gruppen kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot erstellen können.
Für weitere Auskünfte, Beratung und Reservierungsanfragen rufen Sie uns einfach unter 0201/86169-23 an oder schreiben uns eine E-Mail an info@rohden-essen.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!